Nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg (1918) erfolgten aufgrund der Artikel 109-114 des Versailler Friedensvertrages (1919) im nördlichen Schleswig-Holstein zwei Volksabstimmungen über die zukünftige nationale Zugehörigkeit zu Dänemark oder dem Deutschen Reich. Unter internationaler Aufsicht und in Anwesenheit von 3.000 Mann englischer und französischer Besatzungstruppen stimmte am 10. Februar 1920 die nördliche Abstimmungszone (Nordschleswig) mit 75% für Dänemark. Am 14. März 1920 votierte die südliche Zone (Mittelschleswig) mit 80% für Deutschland, – einschließlich Flensburgs, das 75% deutsche Stimmen zählte. Dementsprechend setzte die Friedenskonferenz die Zonen-Trennlinie (Clausenlinie) als neue (heutige) Grenze fest. Die jeweils überstimmten Bevölkerungsteile schlossen sich im dänischen Nordschleswig zur „Deutschen Volksgruppe“ und im deutschen Südschleswig zur „Dänischen Minderheit“ zusammen.[1]

 


[1] Andreas Oeding, Broder Schwensen & Michael Sturm (Hrsg.): FLexikon. 725 Aha-Erlebnisse aus Flensburg. 2009, S. 6

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