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BEITRAGSORT

Norderstraße 104

Norderstraße 104, 24939 Flensburg

Heute leben beidseits der deutsch-dänischen Grenze die dänische bzw. die deutsche Minderheit mit verbürgten Rechten (und Pflichten). Deutsche und Dänen sind und waren jedoch nicht die einzigen Minderheiten. In Flensburg lebten auch Vertreter der Minderheit der Sinti, diskriminierend als „Zigeuner“ bezeichnet. Mindestens seit Beginn des 20. Jahrhunderts bis kurz nach Beginn des Zweiten Weltkrieges wohnten in Flensburg Sinti zum Beispiel in der Norderstraße 104 in einem Familienverband, zu dem die Familien Weiß und Laubinger gehörten. Als die baufälligen Gebäude im Hinterhof der 104 abgerissen und von 1936 bis 1938  neu gebaut wurden, nutzte man die Chance: Weil ihre „Unterbringung in einer Hauptverkehrsader der Stadt als nicht gerade zweckmäßig und erwünscht anzusehen“ sei, wurde die Großfamilie gezwungen, in die Valentiner Allee, in so genannte „Einfachstbaracken“ umzuziehen (–> Zigeunerlager im Steinfelder Weg). Spätestens seit den „Nürnberger Gesetzen“ 1935 definierte die „völkische Rechtsauffassung“ des NS-Staates sie als „Asoziale“ und verdächtigte sie pauschal als kriminell und anfällig für Erbkrankheiten. Ungefähr 50 der Flensburger Sinti mussten 1940 ihre Deportation nach Hamburg hinnehmen, schließlich auch die Deportation zwecks Vernichtung durch Zwangsarbeit nach Polen. Viele der Verschleppten starben bereits nach wenigen Monaten, darunter neun der 26 Mitglieder der Flensburger Familie Weiß, sechs von ihnen in Kielce / Polen. An diese sechs Bürgerinnen und Bürger der Stadt Flensburg erinnert seit dem 2. August 2008 eine Bronzetafel am Haus in der Norderstraße 104, gefertigt vom Bildhauer Siegbert Amler, Glücksburg. Einige Mitglieder der Familie Weiß kehrten zurück nach Flensburg, verließen aber die Stadt nach Kriegsende und zogen in den Raum Göttingen. Einige versuchten, von Schleswig-Holstein Entschädigung für entstandenes Leid zu erhalten, so auch Luise L., unterstützt vom Kreisverband Flensburg der Vereinigung der Verfolgten des Nazi-Regimes (VVN). Bis Ende 1959 erhielt sie zwar Leistungen von insgesamt knapp 64.000 DM. Nach entsprechenden Gesetzesänderungen im Jahr 1959 wurde von ihr jedoch fast der gesamte Betrag – allerdings vergeblich – zurückgefordert. Anderen Angehörigen der Sinti ging es noch schlechter. Ihre Anträge auf Entschädigung wurden rundweg abgelehnt. Auch nach 1981, als die Bundesregierung neue Richtlinien zur „Abgeltung von Härten in Einzelfällen für Verfolgte nicht-jüdischer Herkunft“ erlassen hatte, blieben viele Sinti erfolglos, denn keinen Anspruch auf die geringe Summe von 5.000 DM hatten jene, die bereits einen Wiedergutmachungsantrag gestellt hatten – auch wenn dieser abgelehnt worden war.

Lesetipps:

  • Björn Marnau / Stephan Linck: „Im Januar 1944 in Kielce / Polen verstorben.“ Die Flensburger Zigeuner in den Jahren 1922 bis 1945, in: Gerhard Paul / Broder Schwensen / Peter Wulf: „Ausgebürgert. Ausgegrenzt. Ausgesondert.“, Flensburg 1998, S. 190-222
  • Sebastian Lotto-Kusche: “…daß für sie die gewöhnlichen Rechtsbegriffe nicht gelten.” Das NS-Zwangslager für »Zigeuner« in Flensburg und dessen Wahrnehmung in der Stadtbevölkerung, in: Demokratische Geschichte. Jahrbuch für Schleswig-Holstein 28 (2018)